Fachdienst Soziales / Betreuungbehörde
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                     Lutherplatz 3
07743 Jena 
                         
                                 Das sind wir
Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. In diesem Fall kann durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden, der für die betreute Person in bestimmten Aufgabenbereichen als gesetzlicher Vertreter auftritt und ihr hilft seine Angelegenheiten zu regeln.
Aufgabenbereiche eines Betreuers sind um Beispiel:
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Vermögenssorge
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Gesundheitssorge
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Behördenangelegenheiten
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Renten- oder Wohnungsangelegenheiten
 
Die Betreuungsbehörde wählt einen geeigneten Betreuer aus und schlägt ihn dem Betreuungsgericht vor. Nach der Bestellung zum Betreuer erhalten sie einen Betreuerausweis.
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Ansprechperson:
Sanna Harmuth
- sanna.harmuth@jena.de
 - 03641/ 494653
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                     Lutherplatz 3
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