Fachdienst Soziales / Betreuungbehörde

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    07743 Jena

Das sind wir

Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. In diesem Fall kann durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden, der für die betreute Person in bestimmten Aufgabenbereichen als gesetzlicher Vertreter auftritt und ihr hilft seine Angelegenheiten zu regeln.

Aufgabenbereiche eines Betreuers sind um Beispiel:

  • Vermögenssorge

  • Gesundheitssorge

  • Behördenangelegenheiten

  • Renten- oder Wohnungsangelegenheiten

Die Betreuungsbehörde wählt einen geeigneten Betreuer aus und schlägt ihn dem Betreuungsgericht vor. Nach der Bestellung zum Betreuer erhalten sie einen Betreuerausweis.

Sie haben Fragen zu unserer Organisation?

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns? Melden Sie sich gern.

Ansprechperson:

Sanna Harmuth

Hier finden Sie uns:

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