Ehrenamtliche Betreuer sind vom Betreuungsgericht bestellte Personen, die in bestimmten Bereichen die rechtliche Vertretung von Menschen übernehmen, die ihre Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit und/oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr alleine regeln können. Durch einen guten persönlichen und vertrauensvollen Kontakt zwischen dem Betreuer und der betreuten Person soll Unterstützung und Hilfe zur Entscheidungsfindung angeboten werden.
Sie leisten damit einen menschlich überaus wertvollen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die entsprechenden Aufgabenbereiche werden je nach Einzelfall vom Betreuungsgericht benannt und können bspw. Postempfang & -öffnung, Behördenanträge oder die Übernahme der Geldverwaltung sein.
Bei der Ausübung der Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer werden sie nicht allein gelassen. Ihnen steht ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe durch das Betreuungsgericht, der Betreuungsbehörde und des Betreuungsvereins zur Seite.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. In diesem Fall kann durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden, der für die betreute Person in bestimmten Aufgabenbereichen als gesetzlicher Vertreter auftritt und ihr hilft seine Angelegenheiten zu regeln.
Aufgabenbereiche eines Betreuers sind um Beispiel:
Vermögenssorge
Gesundheitssorge
Behördenangelegenheiten
Renten- oder Wohnungsangelegenheiten
Die Betreuungsbehörde wählt einen geeigneten Betreuer aus und schlägt ihn dem Betreuungsgericht vor. Nach der Bestellung zum Betreuer erhalten sie einen Betreuerausweis.
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Fachdienst Soziales / Betreuungbehörde
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