Sie haben ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei?
- Betreutes Wohnen in Familien
-
im eigenen Wohnraum - 01624171535
Wie kann ich mich einbringen?
Die Einbindung in einen normalen Familienalltag bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung genug Raum für persönliche Freiräume und individuelle Bedürfnisse, aber eben auch Zeit in der Gemeinschaft und jederzeit Hilfe bei Bedarf. Der Gastbewohner ordnet sich ins Familiengefüge ein und kann neue Beziehungsmöglichkeiten wahrnehmen. So wird ein geeigneter Rahmen geschaffen, sich zu stabilisieren und wieder am "normalen Leben" teilzunehmen.
Egal ob Sie (Ehe-)Paar mit oder ohne Kinder, Lebens- und Wohngemeinschaften oder Alleinstehende sind: Gastfamilie kann jeder sein. Neben ausreichend Wohnraum stellen Sie dem Betroffenen natürlich auch Zeit für die Betreuung zur Verfügung. Fachliche Kenntnisse sind dabei allerdings nicht erforderlich, denn beide - Gastbewohner & Gasteltern - werden von unserem Projektteam intensiv beraten und regelmäßig betreut. Vielmehr sind Sensibilität, Offenheit und Interesse für die Besonderheiten des Gastbewohners gefragt.
Zeigen Sie Engagement & Interesse an Ihren Mitmenschen? Möchten Sie gern selbst als Gasteltern/-familie aktiv werden bzw. ihre Unterstützung anbieten? Dann suchen Sie gern das persönliche Gespräch mit uns!
Für die Betreuung erhalten Sie eine monatliche, steuerfreie Aufwandsentschädigung sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Das sind wir
So erreichen Sie uns
Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.
Ihre Nachricht wird an die obenstehende Organisation und in Kopie das Beratungsteam der Freiwilligenagentur Jena gesendet.
Ansprechperson:
Kristina Pommer
Hier finden Sie uns
Betreutes Wohnen in Familien
im eigenen Wohnraum
Hier findet das Angebot statt:
verschiedene Einsatzorte, in ganz Thüringen
Wir sprechen
- Deutsch
Sie erhalten
- Anleitung durch Fachkräfte
- Erfahrungsaut_alt
- Erstattung entstandener Kosten
- regelmInfo
- Aufwandsentschädigung: 400
- andere Leistungen: Miete und Versorgungspauschale
Anforderungen
- Altersgruppe: (mind.) 18 Jahre
- Führerschein: nicht erforderlich
- Personengruppe: nein
- Ortskundigkeit: unerheblich
- Gesundheitszeugnis: Nein
- Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig